Die Realschule plus Prüm hat mit ihrer Einrichtung das Angebot Schwerpunktschule mit übernommen. Hier lernen Schüler, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, gemeinsam mit den anderen. Diese Kinder streben entsprechend ihrem besonderen Förderbedarf die spezielle oder besondere Berufsreife an. Die Durchlässigkeit zur Erreichung der allgemeinen Berufsreife ist gewahrt. Zur Förderung dieser Schüler ist eine enge Kooperation von Regellehrern, Förderschullehrern und pädagogischen Fachkräften nötig und wird entsprechend von der Schulleitung unterstützt.

Pädagogische Leitlinien

Im Rahmen der Schwerpunktschule werden Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf integrativ in der Regelschule unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Förderschüler/innen) lernen gemeinsam im Klassenverband mit den Regelschülern. Sie haben die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben.
Der Unterricht zielt darauf, durch sonderpädagogische und individuelle Hilfen eine den persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen. Der Unterricht orientiert sich an den Lernzielen der verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und ermöglicht Schulabschlüsse, die den individuellen Möglichkeiten entsprechen. Entsprechend des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird als Schulabschluss die besondere Berufsreife angestrebt.
Dabei wird die Durchlässigkeit zur Erreichung der allgemeinen Berufsreife aufrechterhalten. Wir empfehlen unsere Schule nur dann als Förderort, wenn wir davon ausgehen können, dass die Schülerin / der Schüler mit den uns möglichen Differenzierungsmaßnahmen in das soziale Gefüge und in die Arbeit der Regelklasse einbezogen werden kann. Dazu gehört die grundsätzliche Fähigkeit, sich mit entsprechender personeller Unterstützung in der Organisationsstruktur unserer Schule zurechtfinden zu können (z.B. Orientierung im Gebäude, Klassengröße, Fachlehrersystem).
Als Grundlage der Förderung werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuelle Förderpläne erstellt (s. Förderplanung/Förderpläne). Die Schülerinnen können zielgleich oder zieldifferenziert unterrichtet werden (s. Differenzierung).

Förderplanung/ Förderpläne

Fachlich orientieren sich die Förderpläne im Falle einer zielgleichen Förderung am Curriculum des jeweiligen Fachs des Bildungsgangs Berufsreife oder – im Falle einer zieldifferenten Förderung – an den Curricula der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Ganzheitliche Entwicklung“.

  • Genaue Ist-Analyse bis zu den Herbstferien
  • Kooperative Förderplanerstellung durch Fachlehrer, Förderschullehrer und Pädagogische Fachkräfte im Team
  • Formulierung der Förderziele
  • Überprüfung, Angleichung und Analyse der Förderpläne
  • Beteiligung der Förderschüler an Lernzielkontrollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
  • Planung der Differenzierungsmaßnehmen für die Integration/Inklusion im Regelunterricht

Verteilung sonderpädagogischer Zuwendung

Der Umfang der Zuwendung durch Förderschullehrer und Pädagogische Fachkräfte ist nicht paritätisch verteilt sondern orientiert sich an personellen Ressourcen, Rahmenbedingungen und bedarfsgerecht an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Kinder mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Ganzheitliche Entwicklung“ erhalten in jedem Fall Zuwendung durch Förderschullehrer und/oder Pädagogische Fachkraft. Die gemeinsame Unterrichtung von Förder- und Regelschülern besteht an unserer Schule noch aus einer Kombination aus integrativem Unterricht, Kleingruppen- und Einzelförderung überwiegend in den Unterrichtsfächern Mathematik und Deutsch. Unser Fernziel ist dabei die Inklusion.
Die Betreuung der Förderschülerinnen und Förderschüler ist nach unserem Verständnis Aufgabe aller Beteiligten. Die Förder- und Wochenpläne und differenzierte Materialien erstellen die Förderschullehrer in Absprache mit den Regelschulkollegen, die Klassenführung für alle Schüler hat der Regelschullehrer. Alle Kollegen eines jeweiligen Klassenverbandes sollten in ständigem Austausch stehen.
Die Anwesenheit einer zusätzlichen sonderpädagogischen Betreuung in der Klasse kommt bei differenzierten Unterrichtsformen der gesamten Klasse zugute (Inklusion), da Kleingruppenförderung durchgeführt werden kann bzw. eine zweite Beraterperson zur Verfügung steht, die Klasse halbiert werden kann und räumlich getrennt arbeiten kann, etc.. Förderkräfte arbeiten darüber hinaus planerisch mit den Fachlehrerinnen, dem Fachlehrer zusammen.
Eine PF (pädagogische Fachkraft) oder ein/e Förderschullehrer/in (beide werden im Folgenden als Bezugspersonen bezeichnet) wird einer Klasse fest zugeordnet und begleitet diese Klasse und insbesondere die Förderschülerinnen und Förderschüler der Klasse als Bezugsperson.
Die Bezugsperson arbeitet mit den entsprechenden Lehrerinnen und Lehrern im Hinblick auf Differenzierungsmaßnahmen für die Schwerpunktschülerinnen und -schüler (auch im Bereich der Leistungsmessung) kontinuierlich zusammen und unterstützt die Schülerinnen und Schüler während des laufenden Unterrichts, indem sie z.B.

  • Aufgabenstellungen vereinfacht erklärt.
  • bei der Durchführung von Arbeiten den Fortgang unterstützt.
  • differenzierte Aufgaben erarbeitet.
  • zu schwere Texte reduziert.
  • bei Leistungsmessungen durch Bestätigung unterstützt.
  • sich bemüht, handlungsorientierte Materialien zugänglich zu machen und somit eine Möglichkeit der
  • Tätigkeitsdifferenzierung und eventuell auch der Produktdifferenzierung zu eröffnen.
  • ein Augenmerk darauf legt, dass auch die Förderschülerinnen und -schüler ein möglichst hohes Maß
  • an Selbstständigkeit erlangen.

Die Bezugsperson hält in Absprache mit den Klassenlehrerinnen und -lehrern Kontakt zu den Eltern der Schwerpunktschülerinnen und -schüler. Der Fokus der sonderpädagogischen Kräfte liegt aber eindeutig auf der Förderung der beeinträchtigten Kinder. Der Aufbau einer Beziehung ist ein wichtiges pädagogisches Element, gerade in einem großen System. Schülerinnen und Schüler mit einer starken Beeinträchtigung haben die Möglichkeit eine Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff SGB XII zu beantragen (Integrationshilfe). Beim Einsatz der Integrationshilfe handelt es sich nicht um pädagogische Hilfestellungen, sondern ausschließlich um Begleitung im Sinne von adäquater Bewältigung von Alltagsituationen während des Schultages.