I. Vorwort
Wir, die Schulgemeinschaft der Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm, legen großen Wert auf ein respektvolles Miteinander: Hierzu zählen Ehrlichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis.
Am Zusammenleben und gemeinsamen Arbeiten in unserer Schule sind die Schüler/innen Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulleitung, Lehrer/innen, pädagogische Fachkräfte, GTS-Mitarbeiter/innen und Schulbegleiter/innen beteiligt. Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen können, beachten wir:
- Jeder wird gleich gerecht behandelt. Wir wollen eine gewaltfreie Schule sein.
- Alle in unserer Schulgemeinschaft tragen persönlich Mitverantwortung für die friedliche Atmosphäre und die Sicherheit in unserer Schule.
II. Allgemeine Regeln
1. Für Fahrschüler/innen, die bereits vor 7.30 Uhr in Prüm ankommen, steht die Pausenhalle bis eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Alle Schüler/innen begeben sich ab 7.30 Uhr direkt auf den Schulhof. Das Verweilen an der Bushaltestelle führt häufig zu Konflikten und ist im Eigeninteresse der Schüler/innen daher untersagt!
2. Beim Ertönen des Gongs gehen die Schüler/innen auf direktem Wege in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich auf den kommenden Unterricht vor. Unterrichtsmaterialien sind bereit zu legen. Im Schulgebäude wird nicht gelaufen oder gerutscht. In den Gängen und in der Aula lässt man keine Schultaschen herumliegen. Während der Unterrichtszeiten läuft niemand unerlaubt im Gebäude herum und verursacht Lärm. Raumwechsel sind leise zu gestalten.
3. Während der beiden großen Pausen gehen die Schüler/innen unverzüglich auf direktem Weg nach draußen. Der Raum wird von der Lehrkraft abgeschlossen. Nur bei ungünstiger Witterung darf die Pausenhalle als Aufenthaltsort genutzt werden. Dazu ertönt ein besonderes Klingelzeichen. Muss die Pause in der Pausenhalle stattfinden, ist es wichtig, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen.
4. Die Rasenflächen, Anlagen und Bänke auf dem Schulhof sind ordentlich zu behandeln; Abfälle gehören in den Abfalleimer.
5. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten!
6. Schüler/innen sollen sowohl in der Schule als auch bei schulischen Veranstaltungen angemessene, nicht zu freizügige Kleidung tragen. Das Tragen von Kapuzen, Mützen oder anderen Kopfbedeckungen (außer aus religiösen Gründen) ist während des Unterrichts untersagt.
7. In den Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten. Das Händewaschen ist selbstverständlich. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Toilettengänge sind nur in den großen Pausen erlaubt. Ausnahme: Nur mit Erlaubnis des Fachlehrers dürfen Schüler/innen außerhalb der großen Pausen einzeln zur Toilette gehen. Das Smartphone muss in der Klasse bleiben.
8. Während der Lehrer/innenwechsel halten sich alle Schüler/innen in ihrem eigenen Klassenraum auf. Ausnahme: Bei einem Fachraumwechsel wird der schnellste Weg gewählt. Toilettengänge sind nur mit Erlaubnis der Lehrkraft möglich.
9. Die Klassengemeinschaft ist für Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum verantwortlich. Der eingeteilte Ordnungsdienst kehrt die Klasse, wischt die Tafel und bringt den Müll raus. Bei Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Rollläden hochzukurbeln.
10. Es ist grundsätzlich untersagt, das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis während der Unterrichtszeiten und in den Pausen zu verlassen. Bei vorzeitigem Stundenende halten sich alle Schüler/innen in den entsprechenden, auf dem Vertretungsplan ausgewiesenen Aufenthaltsräumen auf, erledigen Hausaufgaben und verhalten sich dort ruhig.
11. Das Jugendschutzgesetz ist auch für die Schulen verbindlich. Das Rauchen, Mitbringen und Konsumieren von Energydrinks und anderen koffeinhaltigen Getränken, Alkohol und anderen Drogen ist laut Schulordnung verboten. Ebenso dürfen keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mitgebracht werden.
12. Das Mitbringen und die Benutzung von Spraydosen jeglicher Art - auch Deosprays - sind untersagt. Im Sportunterricht sind ausschließlich Deoroller erlaubt.
13. Die Nutzung von Handys bzw. Smartphones ist während der Schulzeit (außer zu unterrichtlichen Zwecken nach Erlaubnis einer Lehrkraft) nicht gestattet. Näheres regelt die Nutzungsordnung für digitale Endgeräte.
Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte:
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Tablet, Smartphone, Smartwatch u.a.) ist den Schülerinnen und Schülern während der gesamten Schulzeit verboten. Eine Ausnahme bildet, die durch eine Lehrkraft genehmigte, Recherche oder Aufgabenübernahme (z.B. Zeitnahme) zu unterrichtlichen Zwecken unter Aufsicht. Bei Verstößen wird das Smartphone, Smartwatch, Tablet etc. von der Lehrkraft, pädagogischen Fachkraft, dem Hausmeister, der Sekretärin, der Schulsozialarbeiterin oder anderen schulischen Angestellten konfisziert und kann nach Unterrichtende im Sekretariat abgeholt werden. Die Schule behält sich das Recht vor, das konfiszierte Gerät durch die Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.
14. Die Schule übernimmt für mitgebrachte Wertgegenstände prinzipiell keine Haftung.
15. Schließfächer dürfen nur zum Aufbewahren von Schulmaterial genutzt werden. Beim Verlust persönlicher Gegenstände haftet die Schule nicht. Vor Unterrichtsbeginn morgens, in den großen Pausen und am Ende der letzten Stunde dürfen die Schließfächer genutzt werden, nicht während des Unterrichts.
16. Schulgebäude und Inventar sind ordentlich zu behandeln. Leichtfertig oder absichtlich verursachte Beschädigungen im Schulgebäude, am Schulmobiliar und in den Schülerbussen gehen zu Lasten des Schülers bzw. der Schülerin. Die Kosten der notwendigen Ausbesserungen oder Neuanschaffungen sind vom Schüler / von der Schülerin bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
17. Jede/r Schüler/in ist für die Sauberkeit des Schulgeländes und des Schulgebäudes mitverantwortlich, aber auch für die Sicherheit jedes Einzelnen. Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten.
18. Ist ein/e Schüler/in verhindert, am Unterricht oder an einer Schulveranstaltung teilzunehmen, haben die Erziehungsberechtigten das zu begründen und dies am ersten Fehltag telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Eine unterschriebene Entschuldigung mit dem Grund des Fehlens muss folgen.
Beurlaubungen von Schülern/Schülerinnen müssen rechtzeitig schriftlich beantragt und begründet werden. Die Schule behält sich vor, in Einzelfällen auf Dauer ein ärztliches Attest für vorliegende Fehlzeiten einzufordern (Attestpflicht).
19. Auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg wird von allen Schülern und Schülerinnen ein gutes Benehmen erwartet. Es ist der gefahrloseste Schulweg zu wählen. Besonders umsichtig und rücksichtsvoll haben sich die Fahrschüler an den Haltestellen und in den Bussen zu verhalten.
20. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Schulgebäude, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg ein Unfall passieren, ist dies spätestens am nächsten Tag der Schule mitzuteilen (bei schwerwiegenden Verletzungen unbedingt am gleichen Tag).
21. Der Besuch des Sekretariats ist für unsere Schüler/innen nur während der großen Pausen und nur bei dringenden Angelegenheiten in Absprache mit der Lehrkraft erlaubt.
22. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch erzieherische Maßnahmen (u.a. Gespräch, Tadel, Wiedergutmachung) und in besonders schwerwiegenden Fällen nach § 95 bis § 99 der Schulordnung für die öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz (u. a. schriftlicher Verweis; Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder an besonderen Schulveranstaltungen; Ausschluss vom Schulbesuch) geahndet.
Die Hausordnung wird nur dann zu Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Schule beitragen, wenn alle Schüler/innen, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulleitung, Lehrer/innen, pädagogische Fachkräfte, GTS-Mitarbeiter/innen und Schulbegleiter/innen bereit sind, sie anzunehmen.
Prüm, im Januar 2021
Schulethos
1. Die Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm soll eine Schule mit einer guten Atmosphäre sein, in der sich Schüler*innen und Lehrer*innen wohlfühlen, sich gegenseitig helfen und unterstützen.
Dazu möchte ich als Schüler beitragen, indem ich
- mich an die Schulordnung halte.
- mich mit meinen Mitschüler*innen und Lehrer*innen vertrage.
- andere persönlich und auch im Internet respektvoll behandle.
- anderen zuhöre.
- nicht wegschaue, wie andere per Handy, Internet oder SMS terrorisiert werden, sondern helfe, indem ich andere ermutige Cyber-Mobbing zu melden.
2. Die Schule soll frei von Gewalt sein. Deshalb bemühe ich mich,
- Konflikte mit Worten zu lösen.
- andere zu akzeptieren und zu tolerieren.
- andere fair zu behandeln, um auch selbst fair behandelt zu werden.
3. Die Schule soll sauber bleiben. Das heißt für mich,
- die Spucke bleibt im Mund.
- Abfall gehört in den Mülleimer.
- Tische, Stühle und sonstige schulische Gegenstände werden sorgsam behandelt.
4. Meinen Lehrer*innen gegenüber möchte ich mich respektvoll verhalten. Dafür kann ich erwarten, dass mich meine Lehrer*innen ebenfalls respektvoll und fair behandeln.